AGB
Last Updated: 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SWITRECO AG
Anwendungs-, Regelungs- und Geltungsbereich
Die SWITRECO AG (nachfolgend «SWITRECO») ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel, Basel-Stadt (BS), Schweiz.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») sind auf alle an die SWITRECO erteilten Aufträge und Rechtsverhältnisse anwendbar, einschliesslich aller Folgeinstruktionen und Folgeaufträge durch die Klientschaft.
Diese AGB regeln mit dem individuellen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend «Vertrag») Inhalt und Abschluss sowie die Abwicklung von Aufträgen und die Erbringung allgemeiner Treuhanddienstleistungen und Beratungstätigkeiten (nachfolgend «Dienstleistungen») durch die Unternehmung SWITRECO (nachfolgend «Auftragnehmer») zugunsten der Klientschaft (nachfolgend «Auftraggeber»).
Diese AGB greifen auch bei vertraglichen Partnerschaftsverhältnissen ein und regeln die vertragliche und inhaltliche Abwicklung von gemeinsamen und/oder selbständigen Aufträgen zugunsten der Auftraggeber.
Diese AGB sind nur insoweit anwendbar, als die SWITRECO mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart hat. Individualvereinbarungen, unabhängig ihrer Abschlussform, gehen grundsätzlich vor.
Diese AGB gelten durch die rechtzeitige schriftliche Annahme des Antrags durch den Auftraggeber als akzeptiert. Durch die Annahme des Antrags bestätigt der Auftraggeber, diese AGB vor der Annahme des Antrags gelesen und vollumfänglich verstanden zu haben, mit Wissen und Willen sowie mit dem nötigen fachkundigen Verständnis den Antrag mit Geschäfts-, Handlungs- und Bindungswillen angenommen zu haben. Zudem bestätigt der Auftraggeber mit der rechtzeitigen schriftlichen Annahme die inhaltliche Übereinstimmung seiner Annahme und des Antrags.
Bei inhaltlichen Abweichungen der AGB vom Auftraggeber und den AGB des Auftragnehmers greift jederzeit die Restgültigkeitsregelung ein. Diese AGB werden bei jedem neuen Rechtsverhältnis als Bestandteil der vertraglichen Abmachung beigelegt und soll damit das Transparenzgebot erfüllen.
Vertragsschluss
Der Antrag des Auftragnehmers ist unverbindlich, sofern nichts abweichendes vereinbart ist. Der Antrag ist während der vom Auftragnehmer genannten Frist verbindlich. Benennt der Auftragnehmer keine Frist, ist der Auftragnehmer vom Datum des Antrags an während 30 Tagen an die Offerte gebunden.
Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt durch die schriftliche Annahme des Antrags durch den Auftraggeber zustande. Dabei muss die schriftliche Annahme rechtzeitig in den Machtbereich des Antragstellers gelangen. Mit der Annahme bestätigt der Auftraggeber den Dienstleistungsvertrag und sämtliche Anhänge vor der Unterzeichnung gelesen und verstanden zu haben und bestätigt die inhaltliche Übereinstimmung zwischen Annahme und Antrag und die Einhaltung des vertraglichen Mindestinhalts zur genauen Identifikation der Geschäftsnatur und dem Geschäftsinhalt, sämtlicher Hauptpflichten und Nebenpflichten sowie der Bestimmbarkeit der Vertragsparteien, dem Vertragstyp, der Parteirollen, der Leistung und Gegenleistung sowie dem Antragsadressat.
Mit der Zustellung des Antrags bestätigt die SWITRECO seinen Bindungswillen. Mit der Bestätigung und Zustellung der Annahme bestätigt der Auftraggeber mit Wissen und Willen und mit Handlungs-, Geschäfts- und Bindungswillen die Vereinbarung abgeschlossen zu haben.
Umfang und Erbringung der Dienstleistungen
Der Umfang der Dienstleistungen richtet sich nach der beigelegten Dienstleistungsvereinbarung. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.
Sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen in seinen eigenen Räumlichkeiten und mit eigenem Verbrauchsmaterial. Falls der Auftraggeber die Erbringung der Dienstleistungen in anderen Räumlichkeiten wünscht, stellt er dem Auftragnehmer die erforderlichen Räumlichkeiten und Gerätschaften zur Verfügung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm obliegenden Vertragsleistungen jederzeit mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Knowhows.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.
Der Auftragnehmer setzt sorgfältig ausgewählte und qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.
Die Erbringung der Dienstleistungen gilt aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als eigenständige Erwerbstätigkeit. Der Auftragnehmer ist dafür besorgt, die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV etc.) für sich und seine Mitarbeiter abzurechnen. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer somit keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist, an.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind. Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich ist durch, spätestens aber nach Ablauf von 30 Tagen seit der Ablieferung. Einwendungen und Mängel teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mit.
Vergütung
Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Dienstleistungsvertrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Monatsrechnungen zu. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei eine monatliche Auflistung der Aufwände bereitzustellen. Die Vergütung des Auftragnehmers wird innert 15 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Geheimhaltung
Die SWITRECO hat ein gesetzlich verankertes Interesse, dass vertrauliche Informationen über das Geschäft des Auftraggebers oder diesbezügliche Sicherheitsvorkehrungen unberechtigten Dritten nicht offengelegt werden.
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht bereits in den vorvertraglichen Gesprächen und auch nach Beendigung des Vertrags.
Die SWITRECO verpflichtet sich, über offengelegte Informationen, das Knowhow sowie Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse, die er im Rahmen von Arbeiten beim oder für den Auftraggeber erfährt, absolut Stillschweigen zu bewahren und Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen. Die Vertraulichkeit ist vor Beginn des Vertragsabschlusses zu wahren und bleibt nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte
Sämtliche Ergebnisse der Dienstleistungen, namentlich Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte gehen ohne weitere Kosten auf den Auftraggeber über.
Verzug
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von fünf Prozent (5%) fällig. Hat der Auftragnehmer Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkassoverfahren, kann der Auftragnehmer auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Bei Terminverzug des Auftraggebers räumt ihm der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist ein.
Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen. Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet der Auftragnehmer die getreue und sorgfältige Auswahl und Instruktion.
Ist dem Auftraggeber wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Ausführung der Dienstleistungen oder wegen ungetreuer oder aber unsorgfältiger Auswahl und Instruktionen beim Einsatz von Mitarbeiter ein Schaden entstanden, haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber für Schadenersatz.
Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem individuellen Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsbedingungen des Vertragsverhältnisses richten sich nach dem individuellen Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zehn (10) Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Bereits entstandene und nicht rückerstattungsfähige Aufwandskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und müssen vom Auftraggeber innert 15 Tagen nach Erhalt einer Rechnung des Auftragnehmers bezahlt werden. Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschliessend nachfolgende Kosten:
Lizenzkosten der Software und Kosten für den digitalen Briefkasten (Jahresbeitrag)
Kosten für bereits im Voraus geleistete Arbeit (Stundensatz)
Kosten für Dienstleistungen von Drittparteien (Notar, Anwalt etc.)
Sonstige bereits entstandene und nicht rückerstattungsfähige Kosten
Änderungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Dienstleistungen und die Preise seiner Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Allfällige Änderungen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht der Auftragnehmer Preise, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen, oder ändert der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber (bereits) bezogene Dienstleistung zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Vertragsänderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (Erhöhung der Mehrwertsteuer) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.
Der Auftragnehmer behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind diese Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Die Vertragsparteien akzeptieren für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag entstandenen Rechtstreitigkeiten, die ausschliessliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz des Auftragnehmers.